Gerichtsfähiges Gutachten
Gerne erstelle ich für Sie ein Gutachten, dass Ihren Anforderungen entspricht.
Die Rahmenbedingungen werden, abhängig vom Verwendungszweck, mit Ihnen zusammen erarbeitet und schriftlich fixiert. Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand sowie dem zur Verfügung stehenden Material.
Ein individuelles Angebot erstelle ich Ihnen gerne nach einer ersten Sichtung.
Gutachterliche Beurteilung strafbarer Dateien und Handlungen aufgrund forensischer Auswertung von digitalen und analogen Datenträgern, sowie der Extraktion und Auswertung räumlich getrennter (Cloud-basierter) Speicher, DeepWeb-/Darknet-Anwendungen, Tauschprogrammen, etc., in Bezug aufsexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (§§ 184b, 184c Abs.1, 2 und 3, sowie 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB), insbesondere auf das Vorhandensein von kinder- und/oder jugendpornografischen Bild- und/oder Videomaterial, deren Verbreitung, direkten Missbrauch, etc.
Abrechnung nach aktuellem JVEG